Werkverträge – eine viel genutzte Variante der Lohndrückerei

Nachdem das Bundesarbeitsgericht der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalservice-agenturen (CGZP)  im Mai 2012 die Tariffähigkeit aberkannte und damit die von dieser gelben Pseudogewerkschaft geschlossenen Tarifverträge für unwirksam erklärt wurden, ist die Bedeutung der Leiharbeit zurückgegangen.

 


Nachdem das Bundesarbeitsgericht der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalservice-agenturen (CGZP)  im Mai 2012 die Tariffähigkeit aberkannte und damit die von dieser gelben Pseudogewerkschaft geschlossenen Tarifverträge für unwirksam erklärt wurden, ist die Bedeutung der Leiharbeit zurückgegangen.

 

 

Der Mindestlohn für Zeitarbeiter wurde vom 01. Mai 2012 auf 7,89 € in den alten Bundesländern und 7,01 € in den neuen Bundesländern einschließlich Berlin festgesetzt. (ab 01. Januar 2014 8,50 € bzw. 7,80€). Seit dem 01. November 2012 müssen Zeitarbeitsfirmen ihren Beschäftigten einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Zeitarbeitstarif zahlen, wenn diese sechs Wochen ohne Unterbrechung in einem Entleihbetrieb tätig sind. Dieser Gehaltszuschlag kann nach neun Monaten auf bis zu 50% steigen.

 

Um die Lohnkosten aber weiterhin senken zu können, sind die Arbeitgeber dazu übergegangen, Werkverträge abzuschließen. "Das sind Arbeiten bei denen eine Fremdfirma von einem Betrieb den Auftrag übernimmt, ein bestimmtes 'Werk' eigenständig auszuführen. Anders als bei der Leiharbeit muss der Betriebsrat nicht zustimmen." (s. IGM, Werkvertrag) Betriebe in allen Industrie- und Dienstleistungsbereichen greifen auf Werkverträge zurück. Sie schließen Verträge mit Subunternehmern ab, die einen bestimmten Betrag pro Mitarbeiter und Stunde erhalten. Wie viel danach der einzelne Beschäftigte erhält, ob er/sie sozial- oder krankenversichert ist oder Steuern zahlt, liegt im Aufgabenbereich des Subunternehmers.

 

Laut einer Studie der IG Metall arbeiten über eine Million Beschäftigte als Leiharbeiter oder mit Werkverträgen. "Die Ergebnisse zeigten, wie weit sich 'das Krebsgeschwür' Werkvertrag inzwischen ausgebreitet habe, sagte der designierte IG-Metall-Chef Detlef Wetzel dem Magazin. Am auffälligsten ist dem Bericht zufolge der Trend in der Automobilindustrie, in der es neben 763.000 Stammbeschäftigten inzwischen 100.000 Leiharbeiter und 250.000 Beschäftigte mit Werkverträgen gebe. In der Stahlindustrie sind es demnach 19.000 Werkvertragsbeschäftigte neben 61.000 Festangestellten." (Handelsblatt 17.11.13 online)

 

Die Gewerkschaften im DGB haben verbal diesen Verträgen den Kampf angesagt, aber in der Praxis erst reagiert, wenn Missstände in den Betrieben oder den Lebensbedingungen ausländischer WerkvertragsarbeiterInnen publik wurden, wie z. B. in der Fleischindustrie im Nordwesten der BRD (Vechta, Cloppenburg, Emsland). Diese geriet in die Kritik, nachdem bekannt wurde, dass rumänische und bulgarische ArbeiterInnen teilweise für einen Lohn von drei Euro 12 und mehr Stunden täglich arbeiten mussten und in Massenunterkünften unter unmenschlichen Bedingungen leben mussten.

 

Meyer Werft Papenburg: Der Tod von zwei rumänischen Werkvertragsarbeitern und die Folgen

 

Als am 13. Juli 2013 zwei rumänische Werkvertragsarbeiter, die auf der Papenburger Meyer Werft beschäftigt waren, bei einem Brand in einer Massenunterkunft ums Leben kamen, gelangte die Problematik der Werkverträge in den Fokus der Öffentlichkeit. Während über Situation in der Fleischindustrie fast nur in der regionalen Presse berichtet wurde, fand der Vorfall in Papenburg auch überregional Beachtung, da die Meyer Werft, der größte Kreuzfahrtschiffbauer der BRD, immer den Anschein erweckt hatte, ein äußerst seriöser Familienbetrieb zu sein, der für gute Arbeitsbedingungen und ein gutes Betriebsklima bekannt ist. Das allerdings ist die Werft schon längere Zeit nicht mehr. Meyer hat seit über zehn Jahren immer wieder Schwierigkeiten neue Aufträge für den Bau von Kreuzfahrtschiffen zu requirieren, weil die Konkurrenz in Südostasien und Europa günstigere Schiffe bauen kann. Der Druck auf die Beschäftigten ist deshalb in dieser Zeit bedeutend gestiegen. 2004 kam es auf der Werft zu einer Entlassungswelle, bei der über 500 Werftarbeiter entlassen wurden. Der anschließende Versuch, Arbeit auszulagern, in dem man externe Firmen auf die Werft holte, erwies sich als wenig erfolgreich, so dass in der Folge viele entlassene Kollegen wiedereingestellt wurden. Um die Lohnkosten weiter zu drücken griff Meyer in den letzten Jahren auf Leih- und Werkvertragsarbeiter zurück, von den momentan ca. 260 bzw. 1500 auf der Werft arbeiten. Die Werft schloss Verträge mit deutschen Dienstleistern ab, die wiederum in der Regel rumänische und bulgarische Arbeiter einstellen, um in erster Linie Schweißarbeiten zu verrichten. Im Fall der ums Leben gekommenen Arbeiter hatte die Werft einen Vertrag mit dem Emder Dienstleister SDS abgeschlossen, der die Arbeiter allerdings nicht selbst beschäftigte, sondern den Werkvertrag an einen rumänischen Subsubunternehmer weitergegeben hatte. SDS erhielt  von der Werft 20 - 35 € pro Arbeiter und Stunde, die Arbeitnehmer bis zu 7 €. Von den Nacht und Wochenendzuschlägen, die an SDS gingen, sahen sie nichts. Untergebracht wurden sie in Massenunterkünften, welche die Dienstleister für sie gemietet hatten. In dem abgebrannten Papenburger Einfamilienhaus waren bis zu dreißig Arbeiter untergebracht. Hinzu stellte sich heraus, dass die Arbeiter immer wieder die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschreiten und täglich bis zu zwei Schichten schieben mussten. Nach Auskunft eines rumänischen Arbeiters wurde die rumänische Krankenversicherung von den deutschen Ärzten nicht akzeptiert, so dass Arbeiter, die einen Arbeitsunfall erlitten, für die Bezahlung selbst aufkommen mussten. (Ems-Zeitung)

 

Außerdem kam der Verdacht auf, dass es sich bei dem rumänischen Subsubunternehmer um eine Tochterfirma des deutschen Dienstleisters SDS handelte. Diesem in der Ems Zeitung geäußerten Verdacht wurde allerdings von Seiten der Werft nie weiter nachgegangen. Ansonsten wäre der Vertrag mit SDS sofort gekündigt worden.

Nachdem die Situation der ausländischen Werkvertragsarbeiter bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte, stieg der Druck auf die Werftleitung, den Betriebsrat und die IG Metall. In ersten Stellungnahmen verwies die Geschäftsleitung immer wieder auf den Subunternehmer und versuchte die eigenen Hände in Unschuld zu waschen. Betriebsrat und IGM erklärten, sie hätten bei den Werkverträgen keinerlei Mitbestimmung und bedauerten den Tod der rumänischen Kollegen. Obwohl der Betriebsrat, wie auch viele andere WerftarbeiterInnen, von den Missständen bei der Unterbringung der Arbeiter wusste, hatte er sich einzig und allein darauf beschränkt, den Personalchef zu informieren.

 

Um weitere Negativschlagzeilen zu vermeiden beschloss die Geschäftsführung der Werft, eine Task Force einzusetzen, um die Situation der ausländischen Werkvertragsarbeiter zu analysieren und zu verbessern. Diese Task Force besteht aus Mitgliedern der Werftleitung, dem Betriebsrat, Vertretern der IGM und dem ehemaligen niedersächsischen bzw. sachsen-anhaltinischen Justizminister Remmers. Der für Ende Oktober geplante Zwischenbericht der Arbeitsgruppe wurde auf den 26. November verschoben.

 

Am 22. Juli erstellte die Meyer Werft für sich und seine Lieferanten eine Sozialcharta und einen Verhaltenskodex. Die Stadt Papenburg und die umliegenden Städte und Gemeinden erarbeiteten eine Zertifizierungsrichtlinie für Wohnunterkünfte. Daraufhin wurden allein in der Stadt Weener eine ehemalige Molkerei und ein ehemaliges Hotel, in denen rumänische und bulgarische Arbeiter untergebracht waren, zwangsweise geschlossen.

 

Am 12. September 2013 wurde zwischen der Werft und der IGM ein Haustarifvertrag vereinbart, der am 01.10. in Kraft getreten ist. "Der Tarifvertrag verpflichtet die Werkvertragsunternehmen zur Einhaltung von Mindeststandards im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dazu zählen unter anderem gesetzliche Höchst-Arbeitszeiten, eine angemessene Unterbringung sowie ein Bruttostundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Die Werft verpflichtet sich in dem Vertrag, Ausländer bei ihrem ersten Einsatz im Werk in ihrer Muttersprache über die geltenden Mindeststandards und über Möglichkeiten zur Beratung zu informieren. Auch sollen die Werkvertragsmitarbeiter die Sozialräume wie die Umkleiden oder die Kantine mitbenutzen dürfen." (IGM 28.09.2013) Der Betriebsrat wird bei den Fragen zur Abstimmung zwischen Produktionsplanung und Personalplanung bei Werkverträgen informiert und soll darüber wachen, dass die Regelungen des Tarifvertrags eingehalten werden.

 

Es mussten erst zwei rumänische Kollegen sterben, bevor die Verantwortlichen auf der Werft unter dem Druck der öffentlichen Meinung reagierten und die Sozialcharta sowie den Haustarifvertrag abschlossen. Diese individuelle Lösung auf der Meyer Werft könnte für andere Betriebe Vorbildcharakter haben. Dabei kommt es darauf an, dass die Gewerkschaften sich aktiv für die Belange der Werkvertragsarbeiter einsetzen und die Betriebsräte ihre Kontrollrechte einsetzen.

 

Scheinwerkverträge in der Automobilbranche

 

Bei Daimler klagten zwei Angestellte, die elf Jahre lang für ein IT-Systemhaus arbeiteten, das einem Dienstleister zuarbeitete, der mit Daimler Werkverträge schließt, auf Einstellung beim Automobilkonzern. Sie betreuten am Standort Stuttgart-Möhringen den IT-Support in der Finanzabteilung.  Die Richter am Stuttgarter Landesarbeitsgericht kamen zu der Überzeugung, "dass der Fremdpersonaleinsatz bei Daimler im Wege der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung und nicht im Rahmen eines Werkvertrages erfolgt ist. 'Dabei kommt es nicht auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem vermeintlichen Werkunternehmer (hier: IT-Dienstleister) und dem Dritten an, wenn die Vertragsverhältnisse tatsächlich so nicht gelebt worden sind', betonte das Gericht. Die beiden Kläger, die jahrelang in den Betriebsräumen mit Betriebsmitteln von Daimler für diese tätig gewesen sind, waren nach ihrer Einschätzung bei der Daimler AG wie normale Arbeitnehmer eingegliedert." (Focus-online, 22.08.2013)

 

Der Betriebsrat von Daimler war wegen des Umgangs mit Werkverträgen mit der Geschäftsleitungen in Verhandlung getreten. Er erklärte dies Anfang Oktober für gescheitert, weil man sich nicht auf entsprechende Betriebsvereinbarungen einigen konnte. "Knackpunkt war unter anderem, dass der Stuttgarter Konzern die Anwendung von Tarifverträgen für Werkvertragsbeschäftigte nicht zur Bedingung für die Vergabe von Aufträgen machen will." (junge Welt 09.10.2013).

 

Einen weiteren Fall in der Automobilindustrie, welcher kürzlich öffentlich wurde, betrifft 20 Testfahrer und Techniker, die auf dem Prüfgelände Ehra-Lessien bei Wolfsburg beschäftigt sind und VW und Audi auf Festanstellung verklagen. Sie arbeiten bei verschiedenen Unternehmen, mit denen VW und Audi Werkverträge abgeschlossen hat und testen, teilweise seit 15 Jahren und mehr, die neuen Wagen der beiden Automobilhersteller, bevor die Produktion in Serie geht. Das heißt auch, dass die Wagen durchaus noch technische Mängel haben können und noch nicht vom TÜV die Freigabe erhalten haben. So ist es nicht verwunderlich, dass seit 2002 vier Testfahrer auf dem Gelände in Ehra-Lessien ums Leben gekommen sind.

 

Der Hintergrund des Streits ist die Frage, ob die Kläger tatsächlich – erlaubt – als Werkvertragsarbeitnehmer oder – unerlaubt – als Leiharbeiter für VW und Audi beschäftigt sind und ihre Testrunden in Ehra drehen.

IG Metall und der VW-Betriebsrat spielen in dieser Auseinandersetzung eine wenig rühmliche Rolle. Betriebsratschef Osterloh nannte das Scheitern der Verhandlungen bei Daimler "eine Unverfrorenheit, den Betriebsräten die Mitbestimmung bei Werkverträgen absprechen zu wollen." "Nach den Vorstellungen Osterlohs sollen Betriebsräte künftig für alle Beschäftigten zuständig sein, die mehr als vier Wochen auf dem Werksgelände arbeiten oder arbeiten sollen. »Das mag dem Daimler-Personalvorstand nicht gefallen, aber bei Volkswagen hat das Management mit der Mitbestimmung kein Problem«, lobte Osterloh den eigenen Arbeitgeber." (junge Welt 07.10.2013) Im Fall der Kollegen in Ehra-Lessien hat der Betriebsrat keine Initiative gezeigt, sondern den Kollegen lediglich vorgeworfen, sie hätten sich nicht an ihn gewandt. Die IG Metall hat ihnen keinen Rechtsschutz gewährt, weil sie sich von dem Hamburger Anwalt Dr. Rolf Geffken vertreten lassen, der nach seinem Einsatz für die unabhängige Hafenarbeitergewerkschaft Contterm den DGB Gewerkschaften ein Dorn im Auge ist. Der VW-Konzern weist alle Vorwürfe zurück, dass es in Zusammenhang mit den Aufträgen für Testfahrten an Partnerfirmen Scheinwerkverträge gebe.

 

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Geffken seien die Beschäftigten auf der Teststrecke sehr eng mit VW und Audi verzahnt gewesen. Sie hätten Arbeitsanweisungen von VW- und Audi-Mitarbeitern erhalten, den Technikern seien Werkzeuge zur Verfügung gestellt worden und sie hätten Verbesserungsvorschläge gemacht, außerdem seien die Arbeitsplätze der Beschäftigten der Fremdfirmen und die der VW- bzw. Audi Mitarbeiter nicht getrennt worden. Die Kläger sind der Meinung, dass hier Scheinwerkverträge vorliegen und fordern deshalb die Einstellung im Unternehmen. Geffken dazu. "Entscheidend ist nicht, wie etwas auf dem Papier formuliert wurde, sondern entscheidend ist, wie es in der täglichen Praxis gelebt wurde." (Wolfburger Nachrichten 14.11.2013)

 

Nach dem Erfolg der beiden IT-Techniker bei Daimler könnte auch bei dem Prozess gegen Audi und VW vor dem Arbeitsgericht Braunschweig ein Urteil im Interesse der Beschäftigten der Werkvertragsfirma gefällt werden. Dazu Geffken: "Nach 35 Jahren anwaltlicher Praxis wissen wir, dass vor Gericht nichts "sicher" ist. Dennoch sind wir angesichts der erdrückenden Belege in den umfangreichen Klagen sehr zuversichtlich, dass VW und Audi die Betroffenen unerlaubt als Leiharbeiter und nicht als 'Werkvertragsarbeitnehmer' beschäftigt haben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Betriebsräte bereits j e t z t umfassende Informationsansprüche haben und durchsetzen können und sich nicht hinter künftigen 'Ergänzungsvereinbarungen' verstecken müssen." (www.drgeffken.de)

 

Das ist der erste Schritt, weiterhin müssen die Gewerkschaften bei zukünftigen Tarifverhandlungen dafür sorgen, dass die Arbeitsbedingungen der WerkvertragsarbeiterInnen den betrieblichen Standards entsprechen und der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit umgesetzt wird. Eine deutliche Abgrenzung von Werk- und Scheinwerkverträgen und ein Mindestlohn von zehn Euro, wie ihn DIE LINKE fordert, würde ebenfalls dazu beitragen, dass dubiose Sub- und Subsubunternehmer sich auf Kosten der WerkvertragsarbeiterInnen unverschämt bereichern und die Kapitalseite immer mehr Gebrauch von Werkverträgen macht, um die innerbetrieblichen Lohnkosten zu drücken.

slider unten de rev

bdk slider unten

derfunke.de verwendet Cookies!

Hiermit stimmen Sie der weiteren Nutzung unserer Seite und der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Einverstanden!

Datenschutzerklärung

Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung klärt Nutzer über die Art, den Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch den verantwortlichen Anbieter [HIER BITTE IHREN NAMEN, ADRESSE, EMAIL UND TELEFONNUMMER EINTRAGEN] auf dieser Website (im folgenden “Angebot”) auf.

Die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG).

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert.

Newsletter

Mit dem Newsletter informieren wir Sie über uns und unsere Angebote.

Wenn Sie den Newsletter empfangen möchten, benötigen wir von Ihnen eine valide Email-Adresse sowie Informationen, die uns die Überprüfung gestatten, dass Sie der Inhaber der angegebenen Email-Adresse sind bzw. deren Inhaber mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Weitere Daten werden nicht erhoben. Diese Daten werden nur für den Versand der Newsletter verwendet und werden nicht an Dritte weiter gegeben.

Mit der Anmeldung zum Newsletter speichern wir Ihre IP-Adresse und das Datum der Anmeldung. Diese Speicherung dient alleine dem Nachweis im Fall, dass ein Dritter eine Emailadresse missbraucht und sich ohne Wissen des Berechtigten für den Newsletterempfang anmeldet.

Ihre Einwilligung zur Speicherung der Daten, der Email-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann über einen Link in den Newslettern selbst, in Ihrem Profilbereich oder per Mitteilung an die oben stehenden Kontaktmöglichkeiten erfolgen.

Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

Es kann vorkommen, dass innerhalb dieses Onlineangebotes Inhalte Dritter, wie zum Beispiel Videos von YouTube, Kartenmaterial von Google-Maps, RSS-Feeds oder Grafiken von anderen Webseiten eingebunden werden. Dies setzt immer voraus, dass die Anbieter dieser Inhalte (nachfolgend bezeichnet als "Dritt-Anbieter") die IP-Adresse der Nutzer wahr nehmen. Denn ohne die IP-Adresse, könnten sie die Inhalte nicht an den Browser des jeweiligen Nutzers senden. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte erforderlich. Wir bemühen uns nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Jedoch haben wir keinen Einfluss darauf, falls die Dritt-Anbieter die IP-Adresse z.B. für statistische Zwecke speichern. Soweit dies uns bekannt ist, klären wir die Nutzer darüber auf.

Cookies

Cookies sind kleine Dateien, die es ermöglichen, auf dem Zugriffsgerät der Nutzer (PC, Smartphone o.ä.) spezifische, auf das Gerät bezogene Informationen zu speichern. Sie dienen zum einem der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten und damit den Nutzern (z.B. Speicherung von Logindaten). Zum anderen dienen sie, um die statistische Daten der Webseitennutzung zu erfassen und sie zwecks Verbesserung des Angebotes analysieren zu können. Die Nutzer können auf den Einsatz der Cookies Einfluss nehmen. Die meisten Browser verfügen eine Option mit der das Speichern von Cookies eingeschränkt oder komplett verhindert wird. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung und insbesondere der Nutzungskomfort ohne Cookies eingeschränkt werden.

Sie können viele Online-Anzeigen-Cookies von Unternehmen über die US-amerikanische Seite http://www.aboutads.info/choices/ oder die EU-Seite http://www.youronlinechoices.com/uk/your-ad-choices/ verwalten.

Verwendung von Facebook Social Plugins

Dieses Angebot verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes „f“ auf blauer Kachel, den Begriffen "Like", "Gefällt mir" oder einem „Daumen hoch“-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Angebots aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend seinem Kenntnisstand:

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Angebots aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer , können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Angebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor dem Besuch des Internetauftritts bei Facebook ausloggen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads.

+1 Schaltfläche von Google+

Dieses Angebot verwendet die “+1″-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird (“Google”). Der Button ist an dem Zeichen “+1″ auf weißem oder farbigen Hintergrund erkennbar.

Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Angebotes aufruft, die eine solche Schaltfläche enthält, baut der Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Inhalt der “+1″-Schaltfläche wird von Google direkt an seinen Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Google mit der Schaltfläche erhebt. Laut Google werden ohne einen Klick auf die Schaltfläche keine personenbezogenen Daten erhoben. Nur bei eingeloggten Mitgliedern, werden solche Daten, unter anderem die IP-Adresse, erhoben und verarbeitet.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre können die Nutzer Googles Datenschutzhinweisen zu der “+1″-Schaltfläche entnehmen: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html und der FAQ: http://www.google.com/intl/de/+1/button/.

Twitter

Dieses Angebot nutzt die Schaltflächen des Dienstes Twitter. Diese Schaltflächen werden angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Sie sind an Begriffen wie "Twitter" oder "Folge", verbunden mit einem stillisierten blauen Vogel erkennbar. Mit Hilfe der Schaltflächen ist es möglich einen Beitrag oder Seite dieses Angebotes bei Twitter zu teilen oder dem Anbieter bei Twitter zu folgen.

Wenn ein Nutzer eine Webseite dieses Internetauftritts aufruft, die einen solchen Button enthält, baut sein Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Twitter auf. Der Inhalt des Twitter-Schaltflächen wird von Twitter direkt an den Browser des Nutzers übermittelt. Der Anbieter hat daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Twitter mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer entsprechend seinem Kenntnisstand. Nach diesem wird lediglich die IP-Adresse des Nutzers die URL der jeweiligen Webseite beim Bezug des Buttons mit übermittelt, aber nicht für andere Zwecke, als die Darstellung des Buttons, genutzt.
Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.

Widerruf, Änderungen, Berichtigungen und Aktualisierungen

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat der Nutzer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Datenschutz-Muster von Rechtsanwalt Thomas Schwenke - I LAW it

veranstaltungen 2

werde aktiv 2

button deutsche rev homepage

Modulblock Shop

Modulblock DefenceMarxism