Kategorie: Deutschland

Gericht stoppt Bürgerbegehren und gibt grünes Licht für Krankenhausprivatisierung

Sieben Wochen lang hatten Gewerkschafter und Krankenhausbeschäftigte in Wiesbaden Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Privatisierung der kommunalen Wiesbadener Dr. Horst Schmidt-Kliniken (HSK) gesammelt. Das notwendige Quorum von drei Prozent aller Wahlberechtigten zur Einleitung eines Bürgerentscheids, also einer Volksabstimmung über ein JA oder NEIN zum Verkauf, war erreicht.



Doch wenige Tage vor der geplanten Abgabe der Unterschriften im Rathaus untersagte der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Ende März das Bürgerbegehren. Damit wurde eine Initiative von Beschäftigten, Gewerkschaftern und Oppositionsparteien für den Erhalt des Krankenhauses in vollem kommunalem Eigentum und gegen den Verkauf von zunächst 49% der HSK-Anteile an die Rhön Klinikum AG (RKA) in letzter Instanz gestoppt. Wenige Stunden nach Bekanntwerden unterzeichnete der Wiesbadener Bürgermeister und Klinikdezernent Arno Goßmann (SPD) die Verträge mit dem größten bundesdeutschen Krankenhauskonzern.

Der Kasseler Richterspruch ist wie eine kalte Dusche für viele AktivistInnen im Aktionsbündnis für eine kommunale HSK, die seit Februar engagiert und unermüdlich rund 10.000 Unterschriften gesammelt hatten. Die entspricht etwa fünf Prozent aller Wahlberechtigten in der hessischen Landeshauptstadt. Das erforderliche Quorum liegt bei drei Prozent.

Die Richter begründen ihr Urteil mit einer „Verfristung“ und argumentieren, das Bürgerbegehren hätte schon am 17. November 2011 greifen müssen. An diesem Tag hatte das Stadtparlament mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP einen Antrag der Fraktion Linke&Piraten abgelehnt, dessen Kernforderung lautete: „Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, auf die (Teil-) Privatisierung der HSK zu verzichten“. Das ist „fadenscheinig und schwer nachvollziehbar“, sagen die Initiatoren des Bürgerbegehrens und verweisen darauf, dass die Rhön Klinikum AG erst im Januar 2012 den Zuschlag im Bieterverfahren bekam und das Stadtparlament den Beschluss über den Verkauf am 9. Februar 2012 fasste. Genau dieser Beschluss sollte mit dem Bürgerbegehren rückgängig gemacht werden.

„Der Negativbeschluss im November konnte nicht Gegenstand eine Bürgerbegehrens sein. Es konnte erst eingeleitet werden, nachdem der konkrete Beschluss über die 'Beteiligung eines strategischen Partners' gefasst wurde“, heißt es in einem aktuellen Flugblatt des Aktionsbündnisses. Hier werde ein „Katz-und-Maus-Spiel mit juristischen Spitzfindigkeiten“ betrieben, um die nach der Hessischen Gemeindeordnung mögliche und erwünschte Bürgerbeteiligung auszuhebeln, so das Flugblatt. Weil die VGH-Entscheidung den Trägern des Bürgerbegehrens auch noch sämtliche Prozesskosten einschließlich der die Anwaltskos-ten der Gegenseite aufhalse, wolle man hier offensichtlich ein Exempel statuieren und eine Abschreckung für künftige Bürgerentscheide vornehmen, heißt es auf der Internetseite www.hsk-pro-kommunal.de Für Mittwoch ist eine Protestkundgebung geplant.

Das VGH-Urteil grenze an Rechtsbeugung und sei „eine Verhöhnung der über 10.000 Unterstützer des Bürgerbegehrens, die sich ja gerade nach den Erfahrungen mit der Rhön Klinikum AG am Universitätsklinikum Gießen-Marburg in ihren Befürchtungen bestätigt fühlen mussten“, erklärte Wiesbadens Ex-Oberbürgermeister Achim Exner (SPD) in Anspielung auf jüngste Proteste gegen den Abbau von weiteren 500 Stellen am privatisierten Rhön-Uniklinikum. Exner kritisiert seit Wochen den Privatisierungskurs seiner eigenen Partei heftig. Während auch andere kritische SPD-Mitglieder aufmuckten und das Bürgerbe-gehren unterstützten, segneten die SPD-Funktionäre den Privatisierungskurs blind ab.

Es passt in der Tat wie die Faust aufs Auge, dass die Hessen-SPD die Privatisierung der Unikliniken heftig kritisiert und der Marburger Magistrat unter der Führung eines SPD-Oberbürgermeisters sogar die Wiederverstaatlichung der Unikliniken fordert, während in der Landeshauptstadt eine CDU-SPD-Koalition den Verkauf durchpeitscht.

Das Urteil dürfte politisch motiviert sein und darauf abzielen, Bürger von der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte abzuhalten. Für diese Vermutung spricht auch ein ähnliches Urteil, das der VGH ebenfalls letzte Woche fällte. So erklärten die Kasseler Richter auch ein anderes Bürgerbegehren mit dem Hinweis auf eine vermeintliche „Verfristung“ für unzulässig. In diesem Fall ging es um die Einleitung eines Bürgerentscheids gegen Baumfällungen im Zusammenhang mit der geplanten Landesgartenschau in Gießen.

Vor allem aber geht es hier um viel Geld. Denn der Rhön-Konzern hat eine prall gefüllte Kriegskasse und will offensichtlich über den Kauf der HSK seine Stellung in Hessen ausbauen. Dem stand das Bürgerbegehren im Wege. Unsere Chancen standen nicht schlecht, auch bei einem möglichen Bürgerentscheid im Juni eine klare Mehrheit gegen den Ausverkauf zu gewinnen. Ähnliche Bürgerbegehren und Entscheide in Hamburg und Dresden sowie in den Landkreisen Nordfriesland, Meißen und Rottal-Inn ergaben in den letzten Jahren jeweils breite Mehrheiten gegen de Privatisierung. Eine faire Abstimmung musste also aus Sicht des Rhön-Konzerns und der Privatisierer in der Wiesbadener Stadtregierung um jeden Preis verhin-dert werden.

Wir haben in diesem Kampf um die kommunale HSK viele Erfahrungen gesammelt und werden diese auch ausführlich dokumentieren. Die letzten Monate waren spannender als alle Tatort-Krimis zusammen. Immerhin ist es uns gegen alle Widerstände gelungen, ein Bündnis der Gewerkschaften und Oppositionsparteien zu schmieden. In Bevölkerung und Betrieben fanden wir ein starkes Echo. Auch wenn wir von der Justiz ausgebremst und unser Anliegen von der lokalen Monopolpresse verzerrt dargestellt wurde, werden wir auf diese Erfahrungen aufbauen und weiter gegen ein profitorientiertes Gesundheitswesen und für die Rekommunalisierung der HSK kämpfen.

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