Kategorie: Kapital und Arbeit

Mainzer CineStar-Beschäftigte streiken gegen Hungerlöhne

Ein Warnstreik von über 50 Beschäftigten der Mainzer Niederlassung des größten bundesdeutschen Kinobetreibers CineStar hat am Sonnabend in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt für Aufsehen gesorgt und den Kinobetrieb beeinträchtigt. Die Streikenden folgten nach einer Betriebsversammlung ab 17 Uhr dem Aufruf der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und stellten sich, der Witterung und Jahreszeit angemessen, in roten Nikolausmänteln vor den Haupteingang des Gebäudes, wo sie Informationen und Süßigkeiten an die Besucher verteilten.



Viele Besucher solidarisierten sich per Unterschrift mit den Zielen des Arbeitskampfes. Einige verzichteten nach Gesprächen mit Streikenden aus Solidarität auf den geplanten Kinobesuch.

Hintergrund der seit gut einem halben Jahr schwelenden Auseinandersetzung ist die hartnäckige Weigerung der CineStar-Geschäftsführung, mit ver.di über einen Tarifvertrag zu verhandeln, der Einkommen und Arbeitsbedingungen festschreibt. In der Mainzer Niederlassung seien mündlich abgeschlossene Arbeitsverträge und Stundenlöhne zwischen 6,81 bis 7,31 Euro brutto üblich, so ein Streikender gegenüber jW. „Unsere Schmerzgrenze ist erreicht“, heißt es in einer ver.di-Information. Die meisten der rund 130 Beschäftigten sind Studierende und müssen sich mit der Teilzeitarbeit im Kino an Abenden und Wochenenden ihre Ausbildung finanzieren. Bei Bruttoeinkommen von 600 Euro bleibe angesichts hoher Mieten in der Universitätsstadt Mainz und nach Abzug der Krankenversicherung kaum etwas zum Leben übrig, beklagen sich viele.

Mit der Hoffnung, Studierende würden sich „ohne Murren bereitwillig ein paar Jahre lang ausbeuten lassen und dann den Absprung machen“, habe sich das Management gründlich verschätzt, erklärte ein Gewerkschafter auf jW-Anfrage: „Wir denken auch an die nächste Generation und an alle, die sich ein Leben lang davon ernähren müssen.“ Inzwischen seien zwei Drittel der Beschäftigten in ver.di organisiert. Die gewerkschaftliche Verankerung begann mit der Wahl eines Betriebsrats im Frühjahr 2011. Bis dahin habe die Geschäftsleitung den Angestellten elementare gesetzliche Ansprüche wie das Recht auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vorenthalten.

Der Mainzer Kinopalast mit 10 Sälen und insgesamt 2700 Plätzen genießt als einziges Multiplex-Kino in der Stadt eine Quasi-Monopolstellung und gilt als hochprofitabel. Hier wurden in den letzten Monaten Räume aufwendig renoviert und Sitze erneuert. Offenbar sträubt sich das Management aber gegen den Abschluss eines Haustarifvertrags mit ver.di, weil dieses Beispiel dann auch bei den anderen 70 Konzern-Niederlassungen in der Republik Schule machen könnten. Es scheut keine Kosten und Mühen, um den Streik zu unterlaufen und belohnt die an den Streiktagen von einer Leiharbeitsfirma gestellten Streikbrecher mit höheren Stundenlöhnen und einem besonderen Lohnzuschlag. „CineStar bezahlt täglich eine komplette zweite Belegschaft, die extra zum Streikbruch angestellt wurde“; heißt es in einer ver.di-Publikation: „ Sie müssen sich täglich in der leerstehenden Bar bereit halten – egal ob gestreikt wird oder nicht.“ Weil die Tage und langen Nächte um Weihnachten und Neujahr Kino-Hochsaison sind und sich beilang keine Verehandlungsbereitschaft der Kino-Manager abzeichnet, könnten die Warnstreiks im Mainzer CineStar auch in den kommenden Wochen verstärkt weiter gehen.

slider unten de rev

bdk slider unten

veranstaltungen 2

werde aktiv 2

button deutsche rev homepage

Modulblock Shop

Modulblock DefenceMarxism