Kategorie: Kapital und Arbeit

Nein zur Schließung des Zumtobel-Werks in Usingen!

Seit einer Woche streiken rund 150 Beschäftigte von „zumtobel lighting division“, einem Leuchtenwerk in Usingen (Hessen). Sie protestieren gegen die geplante Stilllegung der Fabrik und fordern einen Sozialtarifvertrag, der für das Unternehmen die Kosten der Schließung in die Höhe treiben soll.


Von ihrer Konzernzentrale im österreichischen Dornbirn (Vorarlberg) fühlen sie sich „belogen und betrogen“. Viele haben seit Jahrzehnten treu zur Firma gehalten. Sie haben maximale Flexibilität an den Tag gelegt und dazu beigetragen, dass satte Profite nach Dornbirn geflossen sind. Bis vor kurzem galt die moderne Fabrik im Taunus als zertifiziertes Vorzeigewerk und ökologischer wie auch innovativer Musterbetrieb. Sie hat sich als Produzent von maßgeschneiderten Leuchten nach den speziellen Bedürfnissen von Krankenhäusern, Banken und anderen Großkunden einen Namen gemacht. Jetzt soll damit nach dem Willen der Konzernchefs Schluss sein.

Einst herrschte bei Zumtobel eine relativ „heile Welt“. Doch mit dem Börsengang des einstigen Familienunternehmens, der 2008 hereinbrechenden Wirtschaftskrise und der Übernahme des Chefsessels durch den deutschen Ex-Infineon-Chef Ulrich Schumacher drehte sich der Wind. In einer Nacht- und Nebel-Aktion wurde die rumänische Zumtobel-Filiale 2009 über ein Wochenende von Betriebsfremden im Auftrag des Konzerns komplett ausgeräumt. Am Montag stand dann die verdutzte Belegschaft vor dem Nichts. Auch andere Werke wurden geschlossen.

In Usingen wurden die nahezu vollständig in der IG Metall organisierten Zumtobel-Beschäftigten hellhörig, als die Chefetage plötzlich die Suche nach einem „strategischen Kooperationspartner“ für das Werk ankündigte. Sie erkannte, dass die Konzernzentrale scheibchenweise die bisher hier angefertigten Produkte auch anderswo herstellen ließ. Dass die Verkaufsverhandlungen für das Usinger Werk mit dem Vorarlberger Unternehmer Lorünser trotz optimistischer Ankündigungen platzten, nährte in der Belegschaft einen bösen Verdacht: Die wollen den Betrieb gar nicht retten, sondern platt machen und die (Über-)Kapazitäten in der Branche „bereinigen“. Am 30. August 2016 besiegelte Dornbirn das „Aus“ für Usingen. „Wir haben wie die Brunnenputzer gearbeitet und bekommen jetzt einen Tritt in den Hintern“, so die Betriebsratsvorsitzende.

Nun steht die Usinger Belegschaft im IG Metall-Streik für einen Sozialtarifvertrag seit gut einer Woche wie eine Eins zusammen. Die Stimmung ist sehr kämpferisch und entschlossen. Alle werden aktiv einbezogen. Täglich werden Neuigkeiten ausgetauscht und täglich schwärmen Aktive in Gewerbe- und Wohngebiete aus, um zu informieren und für Solidarität zu werben. Denn eine Schließung hätte auch für Händler und die Stadtfinanzen in Usingen negative Folgen.

Der Konflikt hat sich mittlerweile zugespitzt. Mit der Abriegelung des Werks betreibt das Zumtobel-Management faktisch eine Aussperrung der Belegschaft. Diese ist jedoch nach Artikel 29 der Hessischen Landesverfassung rechtswidrig. Doch das kümmert Schumacher und Co. offenbar nicht.

Auf solche Provokationen und Allüren kann es nur eine nachhaltige Antwort geben: Betriebe wie Zumtobel, die Massenentlassungen und Schließungen planen und damit dem Interesse der Belegschaft und der gesamten Region massiv schaden, gehören enteignet, in öffentliches Eigentum überführt und unter die Kontrolle der Beschäftigten und Gewerkschaften gestellt. Eine solche Forderung kann im Kampf um die Erhaltung eines Betriebs und Mobilisierungen für die Verteidigung aller Arbeitsplätze einen Orientierungspunkt für Abwehrkämpfe und breite Bündnisse mit anderen Belegschaften, Gewerkschaften und gesellschaftlichen Kräften in den betroffenen Regionen bilden und für Aufbruchstimmung sorgen. Vielleicht können auch die Erfahrungen aus Betriebsbesetzungen in der alten Bundesrepublik in den 1970er und 1980er Jahren oder aus Lateinamerika im letzten Jahrzehnt weiterhelfen. Solche Beispiele zeigen, dass Belegschaften auf eigene Faust und mit ihren eigenen Talenten in der Lage sind, den Betrieb ohne Bevormundung durch renditehungrige Manager, Aktionäre und ihre „Berater“ in Selbstverwaltung weiter zu führen. Die Zumtobel-Belegschaft verkörpert unendliche Kompetenz, Erfahrung, Fleiß und Flexibilität. Sie kann genügend sinnvolle und benötigte Produkte für Krankenhäuser und andere öffentliche Einrichtungen entwickeln und herstellen. Es wäre ein Verbrechen, diese Belegschaft auseinander zu jagen. Vielen droht über kurz oder lang Hartz IV oder eine bestenfalls eine „Leiharbeitskarriere“.

„Das ist doch utopisch, revolutionär und nicht verfassungskonform“, werden manche einwenden. Dann schauen wir doch mal in die Verfassung, ganz konkret in die Hessische Landesverfassung, die vor 70 Jahren vom Volk mit breiter Mehrheit angenommen wurde. Für Fälle wie Zumtobel in Usingen enthält Artikel 39 eine klare Handlungsanleitung. „Jeder Missbrauch der wirtschaftlichen Freiheit ist untersagt“, heißt es darin. „Vermögen, das die Gefahr solchen Missbrauchs wirtschaftlicher Freiheiten in sich birgt, ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen in Gemeineigentum zu überführen.“ Auch zur Entschädigungsfrage eine klare Ansage: „Bei festgestelltem Missbrauch wirtschaftlicher Macht ist in der Regel die Entschädigung zu versagen.“ Worauf warten wir noch?

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