Kategorie: Kapital und Arbeit

Burger King will Betriebsräte loswerden

Im Dauerkrieg zwischen gewerkschaftlich engagierten Betriebsräten und der Fast Food-Kette Burger King konnten zwei gekündigte Betriebsräte jetzt einen Etappensieg verbuchen. Wie der Geschäftsführer der Dortmunder Verwaltungsstelle der Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten (NGG), Manfred Sträter, am Dienstag mitteilte, hat das Dortmunder Arbeitsgericht in einer Verhandlung am Montag die im Frühjahr erfolgten Kündigungen aufgehoben und die Weiterbeschäftigung der Betriebsratsvorsitzenden Heike Koblitz und des Betriebsrats-Ersatzmitglieds Selvathirasa Selvarasa angeordnet.


Der Weltkonzern Burger King bezeichnet sich als eine der erfolgreichsten Quick-Service-Restaurant-Ketten der Erde und ist mit über 11.000 Restaurants und 360.000 Beschäftigten in 67 Ländern der Erde vertreten. Im Sommer wurde die Eröffnung des 500. deutschen Burger King-Restaurants in München gefeiert. Bundesweit sind etwa 16.000 Menschen für den Konzern tätig.

Die Auseinandersetzung in der Filiale im Dortmunder Stadtteil Kley war 2002 entbrannt, nachdem die Geschäftsleitung immer wieder versucht hatte, unliebsame Gewerkschaftsmitglieder loszuwerden. Dafür scheut Burger King weder Kosten noch Mühen, denn allein die verschiedenen Dortmunder Verfahren dürften den Konzern nach Schätzung von Beobachtern bisher weit über 80.000 Euro gekostet haben. Mehrfach rief die Geschäftsleitung auch die Polizei zu Hilfe.

Neuerlicher Stein des Anstoßes für das laufende Verfahren war die Betriebsratswahl am 24. April 2004. Schon zwei Tage nach der Konstituierung des neuen Betriebsrats rief die Geschäftsleitung die Polizei herbei, die das Betriebsratsbüro und die Privatwohnung von Heike Koblitz nach Akten über die Betriebsratswahl durchsuchte. Burger King leitete hierauf Verfahren zur Wahlanfechtung und fristlosen Kündigung mehrerer Betriebsräte und Gewerkschaftsmitglieder wegen angeblicher Wahlmanipulation ein. Einem Beschäftigten wurde vorgeworfen, Einrichtungen am Drive-In-Schalter beschädigt zu haben. Die Betroffenen legten Klage ein.

Als sich im Juni aus Anlaß des ersten Arbeitsgerichtsverfahrens Freunde, Bekannte und Kollegen der Betroffenen sowie Gewerkschafter aus anderen Betrieben, linke Aktivisten, Kommunalpolitiker, Passanten und Pressevertreter unter dem Transparent "Burger King behindert Betriebsräte - Stoppt Burger King!" vor der Filiale in Kley einfanden, schaltete die Geschäftsführerin erneut die Polizei ein und forderte diese zur Auflösung der Versammlung auf. Die Beamten nahmen dabei die persönlichen Daten von Manfred Sträter auf. Beim anschließenden Termin vor dem Arbeitsgericht kam es zu keiner Einigung.

Die Verfahren in Sachen Kündigung mehrerer Gewerkschafter und Anfechtung der Betriebsratswahl zogen sich über den ganzen Sommer hin. Im August konnte sich das Gericht der Auffassung von Burger King, dass der Wahlvorstand durch Einwirkung auf einen Beschäftigten die Wahl gezielt manipuliert habe, nicht anschließen.

Mit dem Gerichtsentscheid vom Montag ist indes kein Ende des Konflikts abzusehen. Zwar werden die beiden Betroffenen nach der Rückenstärkung durch den Richterspruch jetzt dem Konzern erneut ihre Arbeitskraft anbieten. Doch der Nervenkrieg geht weiter. "Die ziehen jede juristische Karte", erklärte Manfred Sträter. Burger King läßt nicht locker und geht nun in die nächste Instanz, das Landesarbeitsgericht in Hamm: "Das hat System und ist offensichtlich so gewollt", so Sträter.

Hans-Gerd Öfinger, 8.11.06

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