In den letzten Wochen vor dem Wahlkampf geben sich die regierenden Parteien als sozial und tun so als ob sie sich um die Bedürfnisse der einfachen Menschen kümmern. Dazu haben sie verschiedene Gesetzesänderungen durchgesetzt. So etwa in der Rentenpolitik. Hier soll die Betriebsrente besonders in kleinen und mittleren Unternehmen eine höhere Beliebtheit erfahren. Damit sollen auch die betroffenen Beschäftigten eine solche Zusatzrente erhalten. Hintergrund ist der von der Politik seit über 20 Jahren verursachte drastische Rückgang der Rentenerwartungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).
Altersarmut vorprogrammiert
Nun sollen solche Betriebsrenten unter anderem durch steuerliche Anreize für kleine und mittelständische Unternehmen und den Wegfall von Garantien und Ansprüchen für die Rentenempfänger der GRV erreicht werden. Im Grunde ist dieses Konzept ein Abklatsch der Riester-Rente, welche ebenfalls „Verschönerungen“ unterzogen werden soll. Letzten Endes lohnen sich beide Rentenkonzepte weder für Geringverdiener noch für Beschäftigte in kleinen Unternehmen, denen vielfach die Mittel fehlen, Menschen langfristig anzustellen. Nutznießer dieser Gesetzesänderungen sind nicht Arbeitnehmer, sondern Banken und Versicherungen. Die Riester-Rente ging ab der Jahrtausendwende einher mit Kürzungen bei der GRV und war ein Einstieg in die Privatisierung der Rentenversicherung.
Mutterschutz aufgeweicht
Auch das Mutterschutzgesetz soll „den modernen Anforderungen angepasst“ werde. Mit anderen Worten: mehr Flexibilität aufweisen. So werden etwa schwangere Frauen mitentscheiden können, ob sie bis 22 Uhr oder auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten wollen. Auch soll das Konzept des Nachtarbeitsverbots durch Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder den Einsatz an geeigneteren Arbeitsplätzen ersetzt werden. Diese Änderungen sollen den Anschein wecken, dass sie die Autonomie schwangerer Frauen am Arbeitsplatz stärken. Dabei ist es jedoch wahrscheinlicher, dass gerade die Unternehmer dadurch profitieren. Letztlich ist es ein Rückschritt im Schutz der Gesundheit der schwangeren Frauen und ungeborenen Kinder. Zu begrüßen ist aber, dass das Gesetz auch auf Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen ausgeweitet wird und der Mutterschutz und Kündigungsschutz in bestimmten Fällen verlängert wird.
Änderung hat auch die gesetzliche Grundlage der Leiharbeit erfahren. Es erfolgte eine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer. Danach soll ein Leiharbeiter im jeweiligen Betrieb höchstens achtzehn Monate in Leiharbeit beschäftigt werden können. Nach neun Monaten muss sein Lohn auf den der Stammbelegschaft angehoben werden. Tatsächlich ist hierzulande gerade mal etwas mehr als ein Zehntel aller Leiharbeiter über achtzehn Monate in einem Einsatzbetrieb beschäftigt. Außerdem ist die Regelung der Höchstüberlassungsdauer auf den Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz bezogen. Somit können die Arbeitgeber stets neue Leiharbeiter für ein und dieselbe Stelle beschäftigen. Der Arbeitsplatz kann auch bereits vor Ablauf der neun Monate neu besetzt werden, um Lohnkosten zu sparen. Es erfolgt also lediglich eine formale Schönung der rechtlichen Lage, ohne dabei auf die realen Bedürfnisse der Leiharbeiter einzugehen. Von gleichem Lohn für gleiche Arbeit ab dem ersten Tage und einem Ende sachgrundloser Befristungen und prekärer Arbeitsbedingungen sind wir meilenweit entfernt.
Angriffe abwehren!
Von den herrschenden Parteien, dem politischen und ökonomischen System können wir uns nichts als permanente Angriffe auf unsere Lebens- und Arbeitsbedingungen erwarten. Deshalb müssen wir gemeinsam für eine Umwälzung des Gesellschaft, eine Abschaffung des Kapitalismus und eine sozialistische Gesellschaft kämpfen.
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