Kategorie: Jugend

Antikommunismus in der EU – Verbot der Kommunistischen Jugend Tschechien

In Osteuropa nimmt der Rechtsextremismus bedrohliche Ausmaße an. Doch die Eliten einiger dieser Staaten haben nicht Besseres zu tun, als das Verbot kommunistischer Embleme auf EU-Ebene zu fordern; dies veranschaulicht die Tendenz der herrschenden Klasse, sich bei unsicherem Kräfteverhältnis auf die Seite der Reaktion zu stellen, um ihre materielle Macht gegen die Linke zu sichern.


In Litauen erhielt der rechtsextremistische Block 30%, in Polen und Slowenien kommen sie derzeit auf etwa 20% der Stimmen. Die polnische Bauernpartei Samoobrona (Selbstverteidigung), die sich selbst in der Tradition der antisemitischen Nationaldemokratischen Partei Polens aus der Zwischenkriegszeit sieht, stieg kürzlich, nach einem einmonatigem Ausschluss aus der Koalition, wieder in die polnische Regierung ein.

Auch in Bulgarien behauptete sich die antisemitische und fremdenfeindliche Partei Ataka (Angriff) als viertstärkste politische Kraft mit ihrem antitürkischen, antisemitischen und anti-Roma-Programm. Diese Sammlungspartei wurde erst 2005 vor den Parlamentswahlen gegründet. Während die Feinde der Demokratie ungehindert „antisemitische, fremdenfeindliche, schwulenfeindliche“ Propaganda (P. Alexanian) verbreiten, verbot der tschechische Innenminister kürzlich die Kommunistische Jugend-Union, weil diese in ihrem Programm die Vergesellschaftung der Produktionsmittel forderte. Alexanian ruft dazu auf, dass alle demokratischen Kräfte auf dieses „politische Verbrechen“ gemeinsam reagieren sollten.

Die antikommunistische Attacke der Prager Machteliten gegen die jungen Kommunisten erinnert stark an die nach rechts tendierende Phase Mittelosteuropas in den 1920er Jahren. Auch der Verfassungsvertrag des von Giscard d´Estaing geleiteten Verfassungskonvents, den das französische und niederländische Volk 2005 abgelehnt haben, erhebt den freien, ungehinderten Kapitalverkehr sowie den freien Wettbewerb in den Verfassungsrang und ist durch und durch antikommunistisch. Bundeskanzlerin Merkel will diesen gescheiterten Verfassungsentwurf während der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 doch noch durchdrücken. Denn entgegen dem demokratischen Verständnis von Verfassungsrecht, wie es seit der Französischen Revolution besteht, soll mit einer solchen neoliberal festgelegten Verfassung jede grundsätzlich Änderung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten wie der EU verhindert werden. Selbst in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, besteht kein definitives Bekenntnis zur freien Marktwirtschaft. Wenn die EU-Verfassung ratifiziert würde, so hieße dies, dass eine demokratisch kontrollierte sozialistische Planwirtschaft plötzlich rechtswidrig wäre, da das supranationale EG-Recht vorrangig anzuwenden ist.

Das antikommunistische Dekret des Prager Innenministeriums reiht sich damit in die jüngere Entwicklung der EU ein und stellt nicht nur eine Verletzung des Demokratieprinzips, sondern auch eine Verletzung grundlegender Menschenrechte (freie Meinungsäußerung), also eine Unterwanderung des Rechtsstaats und der seit der Französischen Revolution errungenen Verfassungstradition dar.

Tobias Baumann

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