Kategorie: Kapital und Arbeit |
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Nach dem Streik ist vor dem Streik |
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Im monatelangen Tarifstreit für die Beschäftigten im bundesdeutschen Einzelhandel haben die Unterhändler der Arbeitgebervereinigung Handelsverband und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di am 5. Dezember einen ersten regionalen Durchbruch erzielt. So sollen die Tarifeinkommen in der Branche in Baden-Württemberg rückwirkend zum 1. Juli 2013 um drei Prozent und ab 1. April 2014 um weitere 2,1 Prozent steigen. Die Ausbildungsvergütungen sollen nach Lehrjahr gestuft zum 1. August 2014 auf 720, 800 bzw. 920 Euro angehoben werden. |
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Für Januar 2014 ist eine tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 4,875% des Bruttomonatsentgelts vorgesehen. Der Einkommenstarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende März 2015.
Wesentliches Signal der nach der siebten Verhandlungsrunde erzielten Vereinbarung ist die Zusage des Handelsverbands, den bisherigen Manteltarifvertrag (MTV) für die Branche rückwirkend zum 1.Mai 2013 für weitere zwei Jahre unverändert wieder in Kraft zu setzen. Anfang 2013 hatte der Arbeitgeberverband mit der Aufkündigung des MTV Öl ins Feuer gegossen und damit eine monatelange bundesweite Protestbewegung mit weit über 100.000 Streikenden ausgelöst. ver.di registrierte bislang 25.000 Neueintritte aus der Branche. Die vom HDE propagierte „sprachliche Entstaubung“ und „Modernisierung der Entgeltstruktur“ entsprach aus Gewerkschaftssicht einem „Generalangriff auf soziale Besitzstände“ und dem Versuch, Einkommen und Arbeitsbedingungen auf Dauer deutlich zu verschlechtern. Konkret ging es um die tarifliche Neueinstufung bestimmter Tätigkeiten, die Streichung von Lohnzuschlägen für Spätöffnungs- und Nachtarbeit und das Projekt einer Niedriglohngruppe von 8,50 Euro für „Auffüller“ in der Warenverräumung.
In Baden-Württemberg waren seit Frühjahr vor allem die Regionen um Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Freiburg Streikhochburgen. Damit dürfte die Tarifrunde Einzelhandel als eine der längsten und schwierigsten Streikbewegungen seit Jahrzehnten in die bundesdeutsche Gewerkschaftsgeschichte eingehen. Nach dem Abschluss erhalten die bisherigen Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben Bestandschutz und Sicherheit und sind die gröbsten Angriffe auf den Flächentarifvertrag zumindest bis Frühjahr 2015 abgewehrt. Inzwischen wurden auch in Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ähnliche bzw. identische Abschlüsse unter Dach und Fach gebracht.
Allerdings ist bei näherer Betrachtung des Verhandlungsergebnisses doch eine Änderung des Vertragswerks vorgesehen, mit der vielfach ausgegliederte Auffüllkräfte wieder in den Tarifvertrag zurückgeführt werden können. So soll für die Regalauffüllung in Verkaufsräumen eine neue untere Lohngruppe mit einem Stundenlohn von 9,54 Euro zum 1. Januar 2014 bzw. 9,74 Euro zum 1. April 2014 eingeführt werden. Je nach Arbeitszeit sind für die Nachtstunden Zuschläge von 20 bzw. 50 Prozent vorgesehen. ver.di hat hier Zugeständnisse gemacht und erhofft sich von diesem „tarifpolitischen Meilenstein“ ein „Bollwerk gegen zunehmende prekäre Beschäftigung“ sowie eine Rückführung von ausgegliederten Werkvertragsbeschäftigten in die Stammbelegschaften. Für Betroffene, die bei einem Werkvertragsnehmer bisher Stundenlöhne zwischen sechs und sieben Euro beziehen, ist dies ein deutlicher Fortschritt. Begehrlichkeiten großer Handelskonzerne, hier eine neue Niedriglohngruppe von 8,50 Euro einzurichten, sind nun vom Tisch. Ob dies trotz Bestandsschutz anderswo neue Begehrlichkeiten zur Abgruppierung von Beschäftigten weckt, muss sich im Alltag zeigen und hängt auch davon ab, ob es vor Ort engagierte Betriebsräte gibt oder nicht. „Wir werden sehr genau prüfen, ob die hessischen Arbeitgeber die Auffüller tatsächlich wieder in die Geltung der Tarifverträge zurückführen“, sagt der zuständige hessische ver.di-Fachbereichsleiter Bernhard Schiederig.
Doch diese Streikbewegung ist noch nicht flächendeckend beendet. Im Bezirk Berlin-Brandenburg wurde am heutigen Donnerstag weiter gestreikt. Hier haben sich nach ver.di-Angaben die in der Unternehmerorganisation Handelsverband zusammengeschlossenen Unternehmen für Berlin immer noch nicht zu einer Anpassung der Urlaubs- und Weihnachtsgelder Ost an das West-Berliner Niveau durchgerungen und diesen längst überfälligen Schritt für das Tarifgebiet Brandenburg sogar faktisch ausgeschlossen – und das im Jahre 24 der „deutschen Einheit“!
In vielen Betrieben haben sich bisher streikunerfahrene Beschäftigte erstmals dem Arbeitskampf angeschlossen, weil sie begriffen, dass es „um die Wurst“ ging. Streiken ist kein Zuckerschlecken und mit bis zu 70 oder 80 Streiktagen haben zahlreiche ver.di-Aktivisten auch ein hohes persönliches Opfer gebracht. Die maßgeblichen Handelskonzerne haben verstanden, dass es „an der Front“ in den Streikhochburgen keine Ermüdungserscheinungen gab und gerade in der umsatzstarken Weihnachtszeit und „zwischen den Jahren“ noch eine weitere Steigerung möglich gewesen wäre. Auftrieb bringt der Abschluss auch für die Streikenden beim Versandhändler Amazon, die endlich in den Genuss des Einzelhandelstarifs kommen wollen.
Bei aller Erleichterung wären jedoch Überschwang und Euphorie fehl am Platze, weil der Handelsverband weiter auf Kostensenkung aus ist. Das Tauziehen um neue Entgeltstrukturen und mehr Flexibilisierung geht in Sondierungen weiter. Die Tarifbindung in der Branche sinkt. 2015, wenn der jetzt wieder eingesetzte MTV erneut ausläuft, könnte der Konflikt erneut in aller Schärfe aufbrechen. Bis dahin sind viel gewerkschaftliche Überzeugungsarbeit, eine Auswertung der bisherigen Arbeitskämpfe und praktische Vorbereitung angesagt. Nach dem Streik ist vor dem Streik. Die Streikbewegung 2013 hat immerhin gezeigt, dass gewerkschaftliche Aufklärung und Organisation, Kampfbereitschaft und Zähigkeit auch im 21. Jahrhundert Wirkung zeigen können.
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