Kategorie: Kapital und Arbeit

Überbetrieblicher Widerstand ist notwendig!

1700 Arbeitsplätze will General Electric in Deutschland abbauen. Dabei gibt es keinen vernünftigen Grund die Werke in Mannheim, Bexbach, Stuttgart, Mainz-Kastel und anderswo zu schließen. Aufträge für den Turbinenbauer gibt es auf jeden Fall genügend.


Der weltumspannende Konzern General Electric (GE) hat das frühere französische Staatsunternehmen augenscheinlich nur zu dem einzigen Zweck gekauft: um dieses zu zersplittern und einzelne Werkteile weiter zu verhökern, so wie es mit Immobilien schon viele Jahre üblich ist. Alleine in Mannheim sind 1066 Beschäftigte und Familien in ihrer Existenz bedroht. Monatelange Gespräche und Verhandlungen haben zwar dazu geführt, dass eine Altersteilzeit für ca. 200 Beschäftigte vereinbart wurde. Aber mit dieser Vereinbarung entledigt sich GE des Kampfgeistes der älteren und erfahrenen KollegInnen. Teile und herrsche ist das Prinzip, das GE nutzt, um den Widerstand gegen die Schließung so gedämpft wie möglich zu halten. Für alle restlichen Kolleginnen und Kollegen bedeutet das den Abstieg in die Sozialsysteme.

800 GE-Beschäftigte demonstrierten am 17. Oktober 2016 durch die Mannheimer Innenstadt, rund 200 solidarische Menschen schlossen sich an. Aber das reicht nicht. Was fehlt ist ein selbstbewusster und entschlossener Widerstand. Es gibt für die meisten Beschäftigten nichts zu verlieren, sie können nur dazu gewinnen. Eine Betriebsbesetzung könnte vielleicht die Machtverhältnisse noch mal ändern. Das Werk gehört nach Mannheim, es gehört allen, die seit Jahren und Jahrzehnten darin arbeiten, um den Betrieb aufzubauen und zu produzieren. Fabriken sind nicht als Geldanlage da oder um Konkurrenten aus den Weg zu räumen. Sie sollen die Bedürfnisse der Menschen decken. Die Facharbeiter bei GE haben ein enormes Wissen über den Turbinenbau für Energiegewinnung. Mit den Werksschließungen verschwindet auch wichtiges Wissen, das für den gesellschaftlichen Nutzen eingesetzt werden könnte.

Im Grundgesetz Artikel 14 heißt es: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist... zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“

Es kann nicht sein, dass Manager und Aktionäre darüber entscheiden, welcher Betrieb an welchen Konzern verkauft wird. Das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte muss ausgeweitet werden und ein Veto-Recht der Mitarbeiter ist ein absolutes Muss. Kämpfen wir auf politischer, gewerkschaftlicher und überbetrieblicher Ebene für den Erhalt und die Selbstbestimmung der Beschäftigten in den Betrieben!

Solidaritätsschreiben gerne an das Solidaritätskomitee Rhein-Neckar: http://solidaritaet-rhein-neckar.de/appell

Siehe auch Was tun gegen Massenentlassungen?

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