Kategorie: Kapital und Arbeit

Wer kämpft, kann auch gewinnen

Nach spektakulären Streiks der Gewerkschaft ver.di beim irischen Billigflieger Ryanair gibt es einen ersten Durchbruch: Für die rund 1000 Kabinenbeschäftigten an deutschen Ryanair-Basen wurde eine Vorvereinbarung über einen Tarifvertrag nach deutschem Arbeitsrecht getroffen. Ähnliche Vereinbarungen sind auch in Italien, Griechenland und Schweden in Vorbereitung.


Das Eckpunktepapier wurde Mitte November von über 80 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder angenommen. Es sieht eine deutliche Erhöhung des Grundgehaltes und weitere Erhöhungen vor. So kann etwa eine für die Berechnung repräsentative Flugbegleiterin, die bislang magere 825 Euro Grundgehalt bezog, künftig mit rund 1.420 Euro und bis 2012 mit rund 1.650 Euro Grundgehalt rechnen. Unter Berücksichtigung von Zulagen- und Flugstundenvergütungen käme sie dann auf rund 2.300 Euro monatlich und damit auf deutlich mehr als bisher. Die Vereinbarung soll auch für Leiharbeitskräfte gelten, die dem Vernehmen nach die Mehrheit des Kabinenpersonals bilden.

Es sei „ein großer Erfolg, dass für alle Stammbeschäftigten und Leiharbeitskräfte eine sehr deutliche substanzielle Einkommenserhöhung erreicht werden konnte“, so ver.di-Vorstandsmitglied Christine Behle. Zum Vertragswerk gehört auch ein Sozialplan für deutsche Ryanairbasen, der bei Schließungen oder einer Reduzierung von Flugzeugen erstmals Abfindungsregelungen bei Versetzungen und Wiedereinstellungen vorsieht. Dies gilt offenbar auch für die ehemaligen Beschäftigten der vor wenigen Tagen geschlossenen Ryanairbasis am Flughafen Bremen. Vereinbart wurde auch eine Umstellung der Verträge auf deutsches Arbeits- und Sozialrecht. Dadurch erhalten die Beschäftigten endlich Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und könnten deutsche Kündigungsschutzregeln beanspruchen, so Behle. „Das alles konnte nur durch den besonderen Mut der Beschäftigten erreicht werden, die trotz größter Widrigkeiten und Probleme für ihre Rechte gekämpft haben und verdient die größte Bewunderung“, sagt die Gewerkschafterin.

Viele Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter stammen aus südeuropäischen Krisenländern und finden dort trotz hoher Qualifikation keinen Job. Für die renditehungrigen Ryanairmanager und -eigentümer sind sie ein willkommenes Objekt der Ausbeutung. Dass dieses Auspressen der Arbeitskraft zu Hungerlöhnen seine Grenzen hat, zeigt die Gegenwehr und Organisationskraft, die durch jahrelange Erschließungsarbeit („Organizing“) und europaweite gewerkschaftliche Vernetzung aufgebaut werden konnte. Die zusammengewürfelten Crews haben erkannt, dass sie für ein besseres Leben und Menschenwürde aufstehen und streiken müssen. Ihre Kämpfe können ein Vorbild sein für andere Branchen, die noch beackert werden müssen und ein Fingerzeig darauf, dass sinkender gewerkschaftlicher Organisationsgrad kein Naturgesetz ist. Der ruppig auftretende Ryanair-Konzernboss Michael O’Leary hatte noch 2017 erklärt: „Eher friert die Hölle zu, als dass wir Gewerkschaften zulassen.“ Er ist und bleibt ein Gewerkschaftsfeind, musste sich allerdings dem Druck beugen. Doch O’Leary wäre nicht O’Leary, wenn er sich jetzt nicht noch weitere Schlupflöcher suchen würde. So war die plötzliche Schließung der Ryanairbasis vor wenigen Tagen in Bremen eine Retourkutsche für die Streiks.

Tarifverträge abschließen ist eine Sache. Tarifverträge uneingeschränkt anwenden ist eine andere Sache. Die Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen und Schutzbestimmungen liegt vor allem auch in der Verantwortung von Betriebsräten. Eine Bildung von Betriebsräten nach deutschem Recht lehnen die Ryanairchefs bislang jedoch ab. Sie berufen sich dabei auf § 117 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes. Darin heißt es: „Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen kann durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet werden.“ Dies erlaubt es Ryanair bislang, durch Verweigerung eines Tarifvertrags eine Betriebsratsgründung zu blockieren.

Wachsam bleiben!

Nun hat ver.di massiv Druck auf Bundesregierung und Bundestag ausgeübt, um per Gesetzesänderung diese Sonderregelung abzuschaffen. Mitte November fasste das Bundeskabinett einen entsprechenden Beschluss, der bis Dezember im Bundestag verabschiedet werden soll und den Weg für Betriebsratswahlen an deutschen Ryanairbasen frei machen würde. Sollte dies so kommen, so wäre es auch ein Beweis dafür, dass Druck von unten auch Wirkung zeigen und Bundestagsbeschlüsse herbeiführen kann, die nicht in Koalitionsverträgen stehen.

Die Erfahrung zeigt: Wer kämpft, kann auch gewinnen. Während etliche Bundestagsabgeordnete, die Verständnis und Solidarität mit den Streiks bei Ryanair äußerten, mit der Gesetzesänderung die deutsche Lufthansa ein Stück weit vor der irischen Billigkonkurrenz schützen wollen, wettert ausgerechnet der Lufthansavorstand gegen die Pläne, weil er selbst Billigtöchter betreibt. Auch der Wirtschaftsflügel in der Union, der die Kapitalinteressen fest im Blick hat, lehnt die Gesetzesänderung ab. Wachsamkeit ist auf jeden Fall geboten - auch deshalb, weil die Ryanairmanager mit allen Wassern gewaschen sind und im Interesse ihrer Aktionäre fast zu jeder Schandtat und Willkür bereit sind, um die Kosten der Ware Arbeitskraft niedrig zu halten und Regeln zu umgehen.

„Ryanair-Chef Michael O’Leary muss spüren, dass der deutsche Staat willens und in der Lage ist, geltendes Recht auch bei international operierenden Unternehmen wie Ryanair durchzusetzen“, sagt der Bundestagsabgeordnete Pascal Meiser (LINKE). Es freut sich darüber, „dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt und unsere Vorschläge aufgreift“. Nun müsse der Gesetzestext schnell dem Parlament zugeleitet werden, „damit ausreichend Zeit bleibt, um zu prüfen, ob er tatsächlich zu einer Stärkung der Mitbestimmung für das fliegende Personal sorgen wird“. Meiser forderte die Bundesregierung auf, „den Vorwurf der anhaltenden illegalen Arbeitnehmerüberlassung bei Ryanair vollständig aufzuklären“.

Dumpingdruck, Prekarisierung, Liberalisierung und Privatisierung machen allen Beschäftigten der Luftfahrt zu schaffen – von den Piloten und Flugbegleitern bis zu den Niedriglöhnern in den Bodendiensten und bei der Reinigung. So haben in den vergangenen Jahren bereits viele Streiks einzelner Berufsgruppen große Flughäfen wie den Frankfurter Rhein-Main-Flughafen vorübergehend lahmgelegt – ein sichtbares Zeichen dafür, dass der Klassenkampf aktueller denn je ist und die arbeitende Klasse tatsächlich den Verkehr lahmlegen und Druck ausüben kann. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Beschäftigten und Gewerkschaften an einem Strang ziehen und sich gemeinsam wehren. Der erste Erfolg bei Ryanair macht Mut.

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