Kategorie: DIE LINKE

Zur Kritik des bedingungslosen Grundeinkommens

Die LohnarbeiterInnen, ob beschäftigt, arbeitslos oder in Rente, stehen mit dem Rücken zur Wand. Sie sollten alle erdenklichen Anstrengungen unternehmen, Forderungen aufzustellen und dafür zu kämpfen, mit denen sie sich verteidigen können und die die größtmögliche Einheit zwischen ihnen herstellen. Welche Rolle spielt dabei das bedingungslose Grundeinkommen (BGE)?


 

Grundeinkommen auch für die Vertreter des Kapitals und für Reiche?

 

Ein Grundeinkommen für Erwerbslose ist aus der Kritik an den Folgen steigender Produktivität unter kapitalistischen Bedingungen ableitbar, ebenso die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns. Warum aber sollen alle Menschen ein staatliches Mindesteinkommen erhalten, auch Merkel, Bohlen, Josef Ackermann, Heidi Klum, die Aldi-Brüder und ihre Familienangehörigen? Eben noch im Namen der Erwerbslosen, die ja überwiegend Arbeiter sind, treten die Vertreter des BGE jetzt als Vertreter aller Menschen auf, egal ob arm oder reich. Warum solidarischer Umgang mit denen, die Angst und Existenzunsicherheit produzieren und davon profitieren?

 

Das verwischt die Fronten. Das BGE proklamiert das Menschenrecht aller Menschen auf Einkommen, d.h. auf Geld und damit auch das Menschenrecht von Kapitalisten auf Geld. Auf andere Ideen würde das Kapital auch nicht kommen. Das Menschenrecht auf Einkommen verträgt sich seit der französischen Revolution sehr gut mit der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.

Ein Menschenrecht aller Menschen auf ein Mindestmaß an Geld existiert unter kapitalistischen Bedingungen ohnehin nicht. Und wenn, dann steht es als leeres Wort auf dem Papier. Die Forderungen der Lohnarbeiter sollten sich nicht aus nirgendwo einklagbaren Menschenrechten ableiten, sondern aus ihren konkreten Arbeits- und Lebensbedingungen. Und sie sollten sich gegen das Kapital richten, das ihnen Arbeitslosigkeit, sinkende Löhne, Arbeitszeitverlängerung und wachsende Existenzunsicherheit aufzwingt, obwohl bzw. weil sie durch ihre Arbeit Produktivität und gesellschaftlichen Reichtum enorm steigern.

 

Grundeinkommen auch für alle beschäftigten Lohnarbeiter?

 

Es ist richtig, für beschäftigte Arbeiter und Angestellte einen gesetzlichen Mindestlohn zu verlangen. Warum aber sollen diejenigen, deren Lohn die Höhe des Mindestlohns übersteigt, darüber hinaus noch bedingungslos ein Grundeinkommen erhalten?

Die Arbeitskraft ist eine Ware, deren Preis, der Lohn, wenn überhaupt, in der Regel nur ihre Reproduktionskosten deckt. Deckt sie der Staat mit staatlichen Zahlungen, kann das Kapital die Löhne senken. Das BGE wirkt wie ein auf die Spitze getriebener Kombilohn. Es ermöglicht dem Kapital, die von ihm gezahlten Löhne zu senken. Das kann man bei Götz Werner, dem Chef der dm-Drogeriekette, nachlesen, der nicht zuletzt aus diesem Grund offensiv für das BGE eintritt. Diese Wirkung hat das BGE auch dann, wenn man sie nicht will und mit einem Mindestlohn entgegenwirken will.

 

Der gesetzliche Mindestlohn muss nicht indirekt als Mittel gegen die in Kauf genommenen Nebenwirkungen eines nicht vorhandenen BGE gefordert werden, sondern direkt als Mittel, die Löhne von Millionen Menschen auf ein halbwegs akzeptables Niveau zu erhöhen. Damit kann man LohnarbeiterInnen gewinnen, mit dem BGE als flächendeckender Lohnsubvention nicht. Die Botschaft: wer arbeitet, soll kein höheres Mindesteinkommen haben als der, der nicht arbeitet, setzt die Abschaffung des Warencharakters der Arbeitskraft voraus und ein Bewusstsein, das nicht mehr der Lohnarbeit entspricht. Die LohnarbeiterInnen haben dieses Bewusstsein nicht. Sie wollen mehr haben, wenn sie arbeiten, als wenn sie nicht arbeiten. Selbst das Kapital weiß das.

 

Ein Grundeinkommen ist richtig, aber es darf nicht bedingungslos sein. Es muss auf Erwerbslose beschränkt sein (und auf RentnerInnen). Das Grundeinkommen für Erwerbstätige muss die Form eines gesetzlichen Mindestlohns haben, der vom Kapital zu zahlen ist, nicht die Form eines Kombilohns, der vom Steuerzahler getragen wird. Ein Grundeinkommen für Merkel und Ackermann ist überflüssig.

 

Grundeinkommen ohne Arbeitszwang?

 

Bedingungslos bedeutet auch: ohne Arbeitszwang. Von den Ackermännern zu verlangen, dass sie im Gegenzug für 850 Euro plus Miete gezwungen wären zu arbeiten, hätte allerdings etwas für sich. Nur ist es genauso absurd, wie arbeitende Lohnarbeiter, die das BGE beziehen, zur Arbeit zwingen zu wollen bzw. Säuglinge, Rentner, Erwerbslose und Schüler, die ja alle gleichermaßen in den Genuss der 850 Euro kommen. Grundeinkommen als Menschenrechtsgeld für alle schließt von seiner Natur her individuelle Arbeitspflichten aus. Bedingungen an das BGE für Erwerbslose zu knüpfen, gilt als Unfreiheit und Zwang. Keine Lohnarbeit verrichten zu müssen gilt als Menschenrecht. Nun gut. Fragt sich nur, wer den Unterhalt für diejenigen zahlt, die ihn so selbstbewusst fordern. Es scheint der Staat zu sein. Eine Arbeitspflicht, um einen Staat von Ausgaben zu entlasten, der seinerseits dem Kapital die eingesparten Gelder zusteckt, kann nicht auf Zustimmung stoßen. Aber: die Gelder, aus denen Erwerbslose unterhalten werden, sind im Kern nicht Staatsausgaben, sondern Lohnbestandteile in Form von Lohnsteuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, die über den Staat nur ausgezahlt werden. Sie werden nicht vom Kapital aufgebracht, das die Arbeitslosigkeit verursacht, sondern überwiegend von den LohnarbeiterInnen. Diese treten einen Teil ihrer bezahlten Arbeit an die erwerbslosen LohnarbeiterInnen ab. Arbeitslose leben von den Lohnabzügen der Arbeitenden. Das kann man mit Fug und Recht als solidarisch bezeichnen, auch wenn dieses Verhältnis hinter dem repressiven Apparat der Arbeitslosenbehörde verborgen ist.

 

Die Botschaft des Runden Tischs der Erwerbslosen- und Sozialhilfeorganisationen an die Beschäftigten ist also übersetzt: Wir Erwerbslose wollen die Freiheit in Anspruch nehmen, unseren jeweiligen Interessen nachzugehen, so lange wir wollen, auch wenn wir uns davon nicht unterhalten können und ihr seid gezwungen, dafür zu zahlen. Unsere gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, die ihr damit finanziert, steht eurer Lohnarbeit mindestens gleich. Leider können wir euch nicht fragen, ob ihr damit einverstanden seid. Als Trost erklären wir euch jedoch, dass ihr bei einer zukünftigen Einführung des BGE für alle ebenfalls frei entscheiden können sollt, ob ihr weiter für Lohn arbeiten wollt oder nicht.

 

Diese Botschaft wird Begeisterung bei den Belegschaften auslösen. Um das Ausmaß der Begeisterung festzustellen, wären Umfragen in x-beliebigen Betrieben zu empfehlen. Auf der Grundlage der Teilforderung „Grundeinkommen für Erwerbslose ohne Arbeitszwang“, die nur aufgestellt wird, um den Weg zum BGE für alle freizumachen, ist kein Bündnis möglich. Die Spaltung zwischen Erwerbslosen und Erwerbstätigen, die das Kapital betreibt, um Löhne und Sozialleistungen abbauen zu können, wird vertieft statt ihr entgegenzuwirken. Das BGE überwuchert das berechtigte Allgemeininteresse der LohnarbeiterInnen nach einem Mindesteinkommen für Erwerbslose, um Sonderinteressen durchzusetzen.

 

Mehr freie Zeit für alle oder nur für wenige?

 

Die Vertreter des BGE verlangen zu Recht mehr freie Zeit, damit Menschen in den Gebieten Kunst, Erziehung, Sport, Politik, Familie aktiver sein können. Sie verlangen, freie Zeit für solche Aktivitäten als gesellschaftlich notwendig anzuerkennen und mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu finanzieren. Das Bedürfnis nach mehr freier Zeit und weniger durch Lohnarbeit fremdbestimmter Zeit ist völlig berechtigt. Aber: Es geht darum, die notwendige Arbeitszeit für alle zu reduzieren und die freie Zeit für alle zu vergrößern. Das ist das Grundinteresse aller LohnarbeiterInnen. Nicht die individuell zu entscheidende Lohnarbeitszeitverkürzung auf Null steht auf der Tagesordnung, sondern die kollektiv zu erkämpfende Arbeitszeitverkürzung für alle. Diese ist aufgrund höherer Produktivität und größeren gesellschaftlichen Reichtums heute objektiv mehr möglich denn je. Das muss begründet werden und wieder zum gewerkschaftlichen Kampfziel werden. Das Kapital jedoch hat mit wachsender Produktivität verrückterweise auch ein wachsendes Interesse, die Arbeitszeit zu verlängern. Es will die Millionen Euro teuren Sachanlagen mit längeren Arbeitszeiten möglichst rund um die Uhr nutzen, damit sich die Stückkosten und die Lohnstückkosten verringern. Das Kapital steht dem Wunsch nach mehr freier Zeit für kulturelle, sportliche, gesellschaftliche, familiäre und politische Betätigung im Wege. Das Problem auf die individuelle Ebene zu verlagern, spaltet die Lohnabhängigen erneut in die alte herrschaftliche Arbeitsteilung, dass die einen freie Zeit in Anspruch nehmen und sich ihre Existenz von anderen, die malochen, finanzieren lassen.

 

Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung?

 

Die Forderung nach der Zahlung des BGE ohne Bedürftigkeitsprüfung verhilft den Merkels und Ackermännern zu einem BGE. Sie gelten als bedürftig, weil sie als existierende Menschen eben eines Existenzgelds bedürfen. Die Ablehnung jeder Bedürftigkeitsprüfung durch das BGE bedeutet, dass auch nicht-Bedürftige zu Bedürftigen werden, z.B. auch LohnarbeiterInnen, deren Einkommen über dem Grundeinkommen liegt. Sie geht notwendigerweise daraus hervor, dass das BGE als Menschenrecht für alle Menschen gilt, ob sie es brauchen oder nicht.

 

Die Bedürftigkeitsprüfung bei Arbeitslosen ist eine komplexe Frage. M.E. müsste Arbeitslosengeld, ähnlich dem AlgI, grundsätzlich allen Erwerbslosen für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit gezahlt werden, ohne Anwartschaftszeiten vorauszusetzen und ohne das eigene Einkommen und Vermögen und das der Haushaltsangehörigen einzufordern. AlgI kennt keine Bedürftigkeitsprüfung.

Dafür, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit immer länger dauert, ist das Wirtschaftssystem selbst verantwortlich. Die Arbeiterklasse hat als Ganze die Mittel erarbeitet, aus denen ihre erwerbslosen Teile unterstützt werden sollen. Das reicht, um sie ohne Bedürftigkeitsprüfung einzufordern.

 

Ohne Bedürftigkeitsprüfung kann allerdings nicht bedeuten, dass Arbeitslosengeld weitergezahlt wird, wenn man Lohnarbeit aufgenommen hat, mit der man ein höheres Einkommen als das Arbeitslosengeld erzielt. Jede Anrechnung von Erwerbseinkommen, egal in welcher Höhe, setzt aber wiederum eine Art Bedürftigkeitsprüfung voraus. Das trifft im übrigen auch auf die Festsetzung der Höhe des Grundeinkommens selbst zu. Wie viel Bedarf hat ein Mensch, was braucht er, oder altertümlich: wessen ist er bedürftig, ist die Frage, die geprüft und beantwortet werden muss.

 

Jede Bedürftigkeitsprüfung abzulehnen, würde konsequenterweise bedeuten, dass sich jeder nehmen könnte, was er wollte. Auf dem Boden des Kapitalismus, der den Egoismus verabsolutiert, kann das nicht funktionieren. Das geht nur unter Produktionsverhältnissen, in denen nicht mehr das egoistische Privatinteresse im Mittelpunkt steht, sondern die Interessen der Gesellschaft als ganzer.

 

Geld als Lösung?

 

Wir brauchen eine schonungslose Kritik der Lohnarbeit und des Kapitals, das von ihr lebt. Die Kritik an der Lohnarbeit dient aber den Vertretern des BGE nur dazu, ihren eigenen Abschied von der Lohnarbeit zu fordern. Sie wollen sich von unselbständiger Beschäftigung befreien und sich gewissermaßen mit Hilfe von Steuergeldern selbständig machen. Die Lohnarbeit aber besteht weiter und muss auch weiterbestehen, wenn das Geld fließen soll, dessen Bezug als Menschenrecht deklariert wird. Geld setzt die Produktion von Waren voraus. Es ist der Wertausdruck der Waren und selbst eine Ware. Die Produktion von Waren wiederum ist heutzutage kapitalistische Warenproduktion. Und das wiederum bedeutet, dass auch die Arbeitskraft eine Ware ist, die vom Kapital gekauft wird, damit es sich über die Nutzung ihrer unbezahlten Arbeit vermehren kann. Das Kapital selbst besteht am Anfang und am Ende dieses Prozesses aus Geld, das sich immer wieder anlegt, zu dem ausschließlichen Zweck, sich uferlos zu vermehren. Geld ist also auch die Erscheinungsform des Kapitals. Eingeschlossen in diese Produktion von Kapital als Selbstzweck der Geldvermehrung sind die Erscheinungen, die von den Vertretern des BGE so heftig angegriffen werden. Die Unselbständigkeit der LohnarbeiterInnen, die Produktion von Arbeitslosigkeit, Armut, Ausgrenzung und Existenzunsicherheit sind die notwendigen Folgen der Kapitalverwertung. Und ausgerechnet das Geld, dessen Summen sich in diesem Prozess immer mehr vergrößern, soll die Heilung der Probleme, die Alternative zu Lohnarbeit und Armut, soll soziale Sicherheit ermöglichen? Das ist illusionär. Geld spiegelt die Produktionsverhältnisse wieder, in denen es hervorgebracht wird.

 

Soziale Sicherheit, Freiheit und Autonomie?

 

Mit Geld, wenn es Einzelne als Recht bekommen, scheint die soziale Sicherheit verwirklicht, obwohl der Kapitalismus weiterbesteht, der ja nicht damit aufhört, Arbeitskräfte freizusetzen, auch wenn sie arbeiten wollen, dessen Probleme nicht aufhören, dass sich das Kapital schlechter als früher verwertet, der auch nicht plötzlich Überproduktions-, Immobilien- und Finanzkrisen einstellt, bloß weil es das BGE gibt. Ein Kapitalismus, der auch nicht aufhört, Kriege zu führen, um sich Einflussgebiete und Rohstoffquellen zu sichern. Ein Wirtschaftssystem also, in dem keine stabile Basis für soziale Sicherheit existiert, soll sie nur mit Geld verwirklichen können?

 

Das Geld soll auf wunderbare Weise die Selbstbestimmung und Freiheit der Bezieher von BGE verwirklichen. Wir glauben, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Voraussetzung dafür ist, dass Menschen autonom über ihr Leben bestimmen können (Attac AG Genug für alle, Teilhabe für alle! Faltblatt) Es ist zunächst die Freiheit, sich mehr Waren selbstbestimmt kaufen zu können. (Diese Waren müssen allerdings vorher von LohnarbeiterInnen produziert worden sein.)

Es ist die Freiheit, im privaten und öffentlichen Bereich seinen Neigungen, Interessen und Hobbies nachzugehen. Existenzgeld bedeutet für uns die individuelle Absicherung, um ... Erziehungs- und Hausarbeit, Arbeit in Initiativen, Nachbarschaftshilfe, kulturelle Arbeit, gegenseitige Hilfe, Unterstützung und Beratung auf freiwilliger Basis machen zu können (Harald Rein, Das Ende der Bescheidenheit ... Existenzgeld, eine Forderung von Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen, 2004).

 

Was für eine bescheidene Freiheit. Ausgeschlossen von der Freiheit, über die materiellen Mittel zu verfügen, mit denen die Güter produziert werden können, die für die breite Masse notwendig sind, ausgeschlossen von der Verfügung über Forschungs- und Bildungseinrichtungen, von der Verfügung über den Reichtum, der von den LohnarbeiterInnen produziert wird, vegetiert die Freiheit als private Freiheit von Nicht-Eigentümern. Wie anders war da noch die französische Revolution, die das Menschenrecht als Freiheit durchsetzte, Eigentümer zu sein und die sich nicht scheute, zu diesem Zweck Aristokratie und Kirchenfürsten zu enteignen und den Bauern ein Eigentumsrecht zuzubilligen.

 

Das Menschenrecht BGE ist das Recht auf ein bißchen Geld, an das keine Bedingungen geknüpft werden. Über 1.200 Euro zu verfügen, krankenversichert zu sein und nicht lohnarbeiten zu müssen, gilt als ein Leben in Würde und als gerechtere Verteilung (Harald Rein, Heaven can’t wait, 2005). Welch armselige Emanzipation. Der Drang der breiten Masse nach schöpferischer Tätigkeit soll sich mit der Enge der privaten Haushalte zufrieden geben, mit dem Eigentum an ein paar Konsumgütern und der Teilhabe an einer Gesellschaft, die einem sogar Geld genug gibt, mal ins Theater zu gehen. Die Verfügung über die ungeheueren Mittel und Techniken der Produktion von Gütern, die im Laufe der kapitalistischen Entwicklung entwickelt wurden, bleibt verschlossen. Und dennoch schwärmt Anne Allex davon, dass das Grundeinkommen die gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse massiv verändern würde (nach Sebastian Gerhardt, Eine bessere Stütze?, jw 23.11.2005, S.3) Die Produktionsverhältnisse, verstanden als Eigentumsverhältnisse, würden durch das BGE überhaupt nicht verändert, nur die Verteilung auf der Basis dieser Eigentumsverhältnisse. Emanzipation, Freiheit und Autonomie, also Selbstbestimmung auf dem Boden der geldproduzierenden Warenproduktion ist ein Widerspruch in sich. Denn solange Privatleute für einen unbekannten Markt in Konkurrenz gegeneinander für ihren Profit produzieren, hat niemand die Gesellschaft im Griff. Es herrscht ein Zustand der Unfreiheit, denn die Menschen werden von Sachzwängen beherrscht, die sie selbst geschaffen haben. Sie wollen vielleicht, können aber Armut, Arbeitslosigkeit, Krisen und sinkenden Lebensstandard einer wachsenden Zahl von Menschen nicht beseitigen. Sie müssen erst Herr über diese Verhältnisse werden, bevor von Emanzipation und Selbstbestimmung die Rede sein kann.

 

Fremdbestimmung herrscht über die Selbstbestimmung. Diese Ohnmacht ist nicht mit Geld zu beseitigen, ebenso wie die Lohnarbeit mit ihrem Produkt, dem Geld, nicht abzuschaffen ist. Sicher ist objektiv genug für alle da.

Die Kapitalverwertung erzeugt aber in ein und demselben Prozess sowohl einen wachsenden Überfluss an Kapital, d.h. an Geldvermögen, als auch einen wachsenden Überfluss an menschlicher Arbeitskraft und damit wachsende Armut. Deshalb ist zwar immer mehr Geld da, aber eben nicht genug für alle. Und wenn alle es haben sollten, wäre es nicht mehr für die Wenigen da, die es heute als Kapital besitzen.

Die Eigentumsverhältnisse stehen der Nutzung des gesellschaftlich erarbeiteten Reichtums für die Bedürfnisse aller im Wege.

 

Schluss

 

Forderungen, die Millionen LohnarbeiterInnen vereinigen können, können nicht vom Rand der Gesellschaft ausgehen, sie müssen von ihrem Zentrum ausgehen, von den Interessen derjenigen, die das ungeheuere Räderwerk der Kapitalverwertung noch mit ihrer Lebenskraft aufrechterhalten, obwohl sie dadurch immer mehr niedergedrückt und erniedrigt werden. Das bedingungslose Grundeinkommen für alle spiegelt die Interessen einer Minderheit wieder.

 

Die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn von mindestens zehn Euro, einer deutlichen Erhöhung des Regelsatzes von Alg II auf mindestens 500 Euro und einer Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden wöchentlich bei vollem Lohn- und Personalausgleich spiegelt die Interessen der Mehrheit wider.

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