Kategorie: DIE LINKE

Fahrlässiger Kuhhandel: Schuldenbremse gegen „Antifa“-Artikel

Während derzeit alle Welt nach Thüringen blickt, haben sich im benachbarten Sachsen-Anhalt CDU, SPD, LINKE und Grüne auf Änderungen an der Landesverfassung geeinigt. Die LINKE jubelt, dass sogar die CDU einen „Antifa-Artikel“ akzeptiert habe.


Doch dafür stimmte sie der Aufnahme einer Schuldenbremse in die Verfassung zu. Was genau wurde in diesem Deal beschlossen? Im neuen Artikel 37a der Verfassung heißt es: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

Die Schuldenbremse hingegen verbirgt sich hinter Artikel 99 Abs. 2 und 3. Hier heißt es im O-Ton:
„Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Als Ausnahmen von dieser Bestimmung werden eine „von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklung“, Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen aufgeführt, welche „die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigen“. In diesen Fälle sei aber „eine Tilgungsregelung vorzusehen“, so Absatz 3.

Die Formulierung lehnt sich an den Grundgesetz-Artikel 115 an. Er wurde unter Regie des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) nach der Wirtschaftskrise 2008-2009 in das Grundgesetz und später in viele Landesverfassungen aufgenommen. Hintergrund: In der Krise machte der Staat dreistellige Milliardenbeträge für die Rettung von Banken und Großkonzernen locker. Anstatt die Banken gleich zu übernehmen und die Milliardäre zur Kasse zu bitten, wurde die Rechnung der Masse der arbeitenden Bevölkerung präsentiert. Die Schuldenbremse dient seither als konkreter, „legaler“ Vorwand für Kürzungen, Privatisierungen und sozialen Kahlschlag. Aus gutem Grund war die LINKE damals dagegen. In Thüringen gab die LINKE 2014 übrigens dem Drängen der Koalitionspartner SPD und Grüne nach und akzeptierte die Schuldenbremse.

In Hessen gab es 2011 eine Volksabstimmung über die Aufnahme der Schuldenbremse in die Landesverfassung. Ein Block aus CDU, FDP, SPD und Grünen warb vehement dafür. DGB-Gewerkschaften, Sozialverbände und LINKE stellten sich in einer breiten Kampagne dagegen. In der Abstimmung gab es immerhin 30 Prozent Ablehnung. Die Linksfraktion im Berliner Bundestag will jetzt die Schuldenbremse wieder aus dem Grundgesetz streichen. Dass nur 150 km westlich von Berlin die Partei im Magdeburger Landtag ohne Not die Schuldenbremse in die Landesverfassung bringt, ist gelinde gesagt irritierend und kontraproduktiv und schadet der Partei. Solche Signale tragen dazu bei, dass die LINKE in Meinungsumfragen bundesweit stagniert und von der politischen Polarisierung auch nach Links nicht wesentlich profitieren kann.

Wer diesen Deal als „antifaschistische“ Großtat rühmt, streut der arbeitenden Bevölkerung und kritischen Jugendlichen Sand in die Augen. Denn die Verbreitung von NS-Gedankengut und -symbolen wie auch die Verherrlichung der Nazidiktatur sind laut Strafgesetzbuch und Grundgesetz schon längst strafbar. Selbst die alte West-CDU gab sich nach der Befreiung vom Faschismus 1945 in Worten „antifaschistisch“. Während die NS-Nachfolgeorganisation „Sozialistische Reichspartei“ (SRP) 1952 durch das Bundesverfasungsgericht verboten wurde, machten alte Nazis in CDU und FDP wieder steile Karrieren.

Sicher denken manche in der LINKEN Sachsen-Anhalt, dass man die CDU mit der Zustimmung zu Artikel 37a „rumgekriegt“ hat und feiern dies als „genialen Schachzug“. Dem liegt vielleicht die Hoffnung zugrunde, dass die CDU vor lauter „Verfassungstreue“ nach der Landtagswahl 2021 dann die Finger von einer Koalition mit der AfD lässt und dem Land „Thüringer Verhaltnisse“ erspart bleiben, wie sie nach der Wahl des FDP-Manns Thomas Kemmerichs zum Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU und FDP kurzfristig ausgebrochen sind. Vielleicht träumen manche in der LINKEN davon, nach der nächsten Landtagswahl notfalls auch mit der CDU zu paktieren und zu regieren. Und das wird dann als „schlaue Taktik“ und „Antifaschismus“ verkauft? Aber auch die AfD wird bemüht sein, sich von einem direkten, unverblümten Bekenntnis zum Faschismus zu distanzieren. Übrigens stimmten 2017 im Landtag von Sachsen-Anhalt die meisten CDU-Abgeordneten einem Antrag der AfD auf Einrichtung einer Enquete-Kommission zum „Linksextremismus“ zu. Gemeinsamkeiten zwischen CDU und AfD gibt es also schon längst.

In Wirklichkeit ist der „Antifa-Artikel“ wertlos, wenn es hart auf hart kommt. Noch nie wurde der Faschismus durch Verfassungsparagraphen aufgehalten. Im Kampf gegen Rechts können wir uns weder auf den Staatsapparat verlassen, dessen Sicherheitsorgane mit Faschisten und Rassisten durchsetzt sind, noch auf angeblich „demokratische“ und „liberale“ Bürgerliche. Das lehrt uns die Geschichte und vor allem ein Blick auf die Umstände der Machtübertragung an Hitler 1933 mit Hilfe der Kapitalistenklasse und ihrer bürgerlichen Parteien. Der bei der Wahl Kemmerichs sichtbar gewordene Thüringer Bürgerblock aus CDU, FDP und AfD ist eine Warnung. Ohne massenhafte Proteste und einen Aufschrei der Empörung wäre Kemmerich heute noch im Amt.

Anstatt die entsprechenden Lehren aus der Thüringer Erfahrung zu ziehen, versucht die Parteiführung der LINKEN wieder Illusionen in CDU und FDP zu schüren. So verteidigte die Thüringer Fraktionsvorsitzende Henning-Wellsow bei der jüngsten Strategiekonferenz der Partei in Kassel die gegenwärtige Kooperation mit der CDU im Erfurter Landtag. Um „die Mauer gegenüber rechts wieder aufzubauen“, sei man auch auf „demokratische Konservative“ angewiesen. Ramelow versicherte in Kassel, dass Unternehmer als „gesellschaftliche Kraft“ das „höchste Ansehen“ genießen würden.

DIE LINKE muss aufhören, sich an die Rockzipfel der Bürgerlichen zu klammern, die selbst die handzahme reformistische Linke à la Ramelow mehr hassen als die Faschisten in der AfD. Die Macht, mit der DIE LINKE die Gesellschaft verändern kann, liegt weder im bürgerlichen Staatsapparat noch in der Zusammenarbeit mit bürgerlichen Parteien, sondern bei der mobilisierten und organisierten Arbeiterklasse und Jugend.

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